DEINE STIMME ZÄHLT
Einreichungsfrist
für Einwände
22. Mai - 23. Juni 2025
Bild 9
DEINE KINDER
DEINE LEBENSQUALITÄT
UNSERE NATUR
BRAUCHEN SO VIELE
STIMMEN WIE MÖGLICH
Keine Angst vor dem Schreiben einer Einwendung
Jeder, der sich betroffen fühlt, kann einen Einwand schreiben. Man muss kein Grundbesitzer sein und auch nicht in Trassennähe wohnen. Jeder Anwohner oder Gemeindemitglied der sich betroffen fühlt kann einen Einwand schreiben. Nicht Ansässige, welche zum Beispiel die Gemeindeverbindungsstraße regelmäßig nutzen, oder gerne auf den Wanderwegen in der Umgebung des ehem. Steinbruchs spazieren gehen und die Natur und Aussicht genießen, sind ebenso betroffen.
Aus einer Familie sollten alle einzeln, auch Eltern für die Belange ihrer minderjährigen Kinder, Einwendungen schreiben. Jeder einzelne Einwand zählt.
Viele Unterschriften unter einer Einwendung zählen hingegen nur als eine Stimme.
oder Brief per Einschreiben versenden.
Steinbruch Igleinsberg betroffen, weil…“
Einwendungen müssen an das
Landratsamt Regen, Poschetsriederstr. 16, 94209 Regen oder elektronisch per E-mail
an: immissionsschutz@lra.landkreis-regen.de, geschickt werden.
Betroffen kann man durch sehr viele Punkte sein z.B.
▫ Negative Auswirkungen auf die Gesundheit
▫ Verschlechterung Lebensqualität durch Dauerlärmbelastung
▫ Feinststaubbelastung
▫ Landschaftszerstörung
▫ Wertverlust der Immobilie
▫ Massiver Eingriff in die Natur
▫ Mehrere Generationen sind betroffen
▫ Höhere Unfallgefahr durch LKW
▫ Gefährliche Straßensituationen
▫ Umlage Sanierungskosten auf alle Gemeindebürger
▫ Quellenschüttung
▫ Verlust gesetzl. geschützter Biotope
▫ Bedrohung streng geschützter Tierarten
▫ Verlust von Naherholungsgebiet
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Als Anregung und Hilfestellung, anbei ein MUSTERSCHREIBEN zum Download
Blankoeinwendungsschreiben
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