DEINE STIMME ZÄHLT

Einreichungsfrist

für Einwände

22. Mai - 23. Juni 2025

Bild 9

DEINE KINDER

DEINE LEBENSQUALITÄT

UNSERE NATUR


BRAUCHEN SO VIELE

STIMMEN WIE  MÖGLICH

Keine Angst vor dem Schreiben einer Einwendung

Jeder, der sich betroffen fühlt, kann einen Einwand schreiben. Man muss kein Grundbesitzer sein und auch nicht in Trassennähe wohnen. Jeder Anwohner oder Gemeindemitglied der sich betroffen fühlt kann einen Einwand schreiben. Nicht Ansässige, welche zum Beispiel die Gemeindeverbindungsstraße regelmäßig nutzen, oder gerne auf den Wanderwegen in der Umgebung des ehem. Steinbruchs spazieren gehen und die Natur und Aussicht genießen,  sind ebenso betroffen.

Aus einer Familie sollten alle einzeln, auch Eltern für die Belange ihrer minderjährigen Kinder, Einwendungen schreiben. Jeder einzelne Einwand zählt. 

Viele Unterschriften unter einer Einwendung zählen hingegen nur als eine Stimme.


  • WICHTIG: Einwendungen müssen unbedingt mit vollständigem Namen und Anschrift eingereicht werden sonst werden sie nicht berücksichtigt.
  • Aus der Abgabe von Einwänden resultiert keine Klagepflicht. Wer einen Einwand schreibt, kann – wenn er möchte -  am geplanten behördlichen Erörterungstermin teilnehmen.
  • Wer allerdings keinen Einwand gemacht hat, kann später nicht mehr gerichtlich gegen den Steinbruch vorgehen.
  • Die Einwendungen dürfen ausführlich oder auch ganz kurz geschrieben sein.
  • Einwendungen müssen rechtzeitig in der Frist vom 22. Mai - 23. Juni 2025  eingereicht werden.
  • Zu spät eingehende Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
  • Nach Ablauf der Einreichungsfrist können keine Bedenken oder Einwendungen mehr, gegen das Vorhaben vorgebracht werden.
  • Am besten auf eine Empfangsbestätigung bei E-Mail Versand bestehen,

   oder Brief per Einschreiben versenden.

  • Zum Untermauern oder verbildlichen eines Einwandes, können Bilder eingefügt werden.
  • Bei dem Einwand muss klar hervorkommen, dass der Schreiber betroffen ist. 
  • Aus diesem Grund kann man den Satz wie folgt beginnen:
    "Ich bin durch die geplante Wiederinbetriebnahme des

         Steinbruch Igleinsberg betroffen, weil…“

Einwendungen müssen an das 

Landratsamt Regen, Poschetsriederstr. 16, 94209 Regen oder elektronisch per E-mail
         an: immissionsschutz@lra.landkreis-regen.de, geschickt werden.

Betroffen kann man durch sehr viele Punkte sein z.B.

   Negative Auswirkungen auf die Gesundheit

     Verschlechterung Lebensqualität durch Dauerlärmbelastung

     Feinststaubbelastung

     Landschaftszerstörung

     Wertverlust der Immobilie

     Massiver Eingriff in die Natur

     Mehrere Generationen sind betroffen

     Höhere Unfallgefahr durch LKW

     Gefährliche Straßensituationen

     Umlage Sanierungskosten auf alle Gemeindebürger

     Quellenschüttung

     Verlust gesetzl. geschützter Biotope

     Bedrohung streng geschützter Tierarten

     Verlust von Naherholungsgebiet

Bild 10

Als Anregung und Hilfestellung, anbei ein MUSTERSCHREIBEN zum Download

Blankoeinwendungsschreiben

© BI Steinbruch Igleinsberg 2025

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